Änderung der Provisionen bei Wohnimmobilien

Jan 5, 2021

Das neue Gesetz zur Maklerprovision regelt die Verteilung der Maklercourtage. Somit profitieren zukünftig sowohl Verkäufer als auch Käufer von unseren Leistungen.

Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ein. Insbesondere ist es künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden auch dann nicht, wenn der Verkäufer den Makler selbst beauftragt hat.
Das Ziel des Gesetzes ist es, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten.

LOHDE & GÜRKEN GMBH